General Availability der TLD .GMBH - 22. Juni 2016 / General availability of the TLD .GMBH - 22 June 2016

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die TLD .GMBH ab dem 22.06.2016 offiziell startet. Damit Sie Ihre Kunden rechtzeitig informieren können, erhalten Sie vorab alle
nötigen Informationen:

TLD: .GMBH
Phase: General Availability
Start: 22.06.2016 um 16:00 UTC (18:00 MESZ)
Registrierung: 46,00 EUR netto
Transfer: 46,00 EUR netto
Verlängerung: 46,00EUR netto
Laufzeit: 1 Jahr
Kündigungsfrist 15 Tage

Bitte beachten Sie, dass diese TLD nur für Gesellschaften 
mit beschränkter Haftung (GmbH, gGmbH) mit Eintrag in öffentlichen Registern nutzbar ist.
Die Freischaltung für die TLD .GMBH wird ab Anfang Juni möglich sein. Wir informieren Sie zeitnah über die weiteren Schritte.

*** ENGLISH VERSION *** 

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General availability of the TLD .GMBH - 22 June 2016
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We would like to inform you that the General Avalability of  the TLD .GmbH starts on 22/06/2016. With the information below, you are able to inform your customers in good time.

TLD: .GMBH
Phase: General Availability
Date: 22 June 2016 16:00 UTC (18:00 CEST)
Registration: 46,00 EUR net
Transfer: 46,00 EUR net
Renewal: 46,00 EUR net
Term: 1 year
Notice period: 15 days

Please note that this TLD is reserved for GmbH and gGmbH 
companies only, with an entry in public registers.
The activation for the TLD .GMBH will be possible from the beginning of June. We will keep you posted.

Das EU-Parlament hat neue Datenschutzreform beschlossen

Das EU-Parlament hat am 14.04.2016 neue Datenschutzreform beschlossen

Kernpunkte der neuen Regeln im Überblick

Datenschutz als Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger

  • Einfacherer Zugang zu den eigenen Daten: Es wird besser über die Art und Weise, wie die Daten verarbeitet werden, informiert. Diese Informationen müssen klar und verständlich sein.

  • Recht auf Datenübertragbarkeit: Personenbezogene Daten können einfacher von einem Anbieter auf einen anderen übertragen werden.

  • Eine Klärung des "Rechts auf Vergessenwerden": Wenn die Betroffenen nicht möchten, dass ihre Daten weiter verarbeitet werden, und es keine legitimen Gründe für deren Speicherung gibt, müssen die Daten gelöscht werden.
  • Das Recht zu erfahren, ob Daten gehackt wurden: Unternehmen und Organisationen müssen z. B. die nationale Aufsichtsbehörde so bald wie möglich über schwere Verstöße gegen den Datenschutz informieren, damit die Nutzer geeignete Maßnahmen ergreifen können.

Klare, moderne Vorschriften für Unternehmen

In der heutigen digitalen Wirtschaft haben personenbezogene Daten eine enorme wirtschaftliche Bedeutung erlangt, insbesondere im Bereich der Massendaten (Big Data). Durch die Vereinheitlichung der europäischen Datenschutznormen hat der Gesetzgeber Geschäftsmöglichkeiten und Chancen für Innovation geschaffen.

  • Ein Kontinent, ein Recht: Durch die Verordnung wird ein einheitliches Regelwerk geschaffen, das Unternehmen die Geschäftstätigkeit in der EU erleichtert und Kosten spart.
  • Eine einzige Anlaufstelle: Unternehmen haben nur noch mit einer einzigen Aufsichtsbehörde zu tun. Damit werden pro Jahr schätzungsweise 2,3 Mrd. Euro eingespart.
  • Europäische Regeln auf europäischem Boden: Unternehmen mit Sitz außerhalb Europas müssen dieselben Regeln befolgen, wenn sie Dienstleistungen in der EU anbieten.

  • Risikobasierter Ansatz: Mit den neuen Regeln wird statt einer aufwändigen allgemeingültigen Verpflichtung eine den jeweiligen Risiken angepasste Verpflichtung eingeführt.
  • Innovationsfreundliche Regeln: Mit der Verordnung ist gewährleistet, dass die Datenschutzgarantien von der frühesten Entwicklungsphase an in die Produkte und Dienstleistungen eingebaut werden („Datenschutz durch Technik“). Datenschutzfreundliche Techniken wie Pseudonymisierung werden gefördert, um die Vorteile von massendatenbezogenen Innovationen bei gleichzeitigem Schutz der Privatsphäre nutzen zu können.

Vorteile für Kleine und für Große

Von der Datenschutzreform werden durch geringere Kosten und weniger Verwaltungsaufwand, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Impulse für das Wirtschaftswachstum ausgehen. Die EU-Datenschutzreform soll KMU dabei helfen, in neue Märkte vorzudringen. Nach den neuen Vorschriften wird sich der Verwaltungsaufwand für KMU in vier Punkten reduzieren:

  • Aufhebung der Meldepflicht: Mitteilungen an die Aufsichtsbehörden sind eine Formalität, die bei den Unternehmen jedes Jahr mit 130 Mio. EUR zu Buche schlägt. Die Meldepflicht wird durch die Reform vollständig beseitigt.

  • Jeder Cent zählt: Wenn Anträge auf Zugang zu den Daten offensichtlich unbegründet oder unverhältnismäßig sind, können KMU in Zukunft Gebühren für die Bereitstellung des Zugangs verlangen.
  • Datenschutzbeauftragte: KMU sind nicht verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen, es sei denn, die Datenverarbeitung ist ihr Kerngeschäft.
  • Folgenabschätzung: KMU sind nicht verpflichtet, eine Folgenabschätzung durchzuführen, es sei denn, es besteht ein hohes Risiko.

Schutz personenbezogener Daten bei der Strafverfolgung

  • Bessere Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden: Mit der neuen Datenschutzrichtlinie für Polizei und Strafjustiz werden die Strafverfolgungsbehörden in den Mitgliedstaaten ermittlungsrelevante Informationen effizienter und wirksamer austauschen. Sie werden auch besser bei der Bekämpfung von Terrorismus und sonstiger schwerer Kriminalität in Europa zusammenarbeiten können. Die Richtlinie trägt den besonderen Erfordernissen der Strafverfolgung Rechnung, sie respektiert die unterschiedlichen Rechtstraditionen der Mitgliedstaaten und steht voll und ganz im Einklang mit der Charta der Grundrechte.
  • Besserer Schutz der Daten unserer Bürger: Personenbezogene Daten werden besser geschützt, wenn sie für Zwecke der Strafverfolgung verarbeitet werden, wozu auch die Kriminalitätsprävention gehört. Der Schutz gilt für jedermann – unabhängig davon, ob es sich um ein Opfer, einen Straftäter oder Zeugen handelt. Die Datenverarbeitung in den Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften der Union muss den Grundsätzen der Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Rechtmäßigkeit genügen und mit angemessenen Vorkehrungen zum Schutz des Individuums einhergehen. Sie unterliegt der Aufsicht durch unabhängige nationale Datenschutzbehörden, und es muss für einen wirksamen Rechtsschutz gesorgt werden. Die Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Strafjustiz enthält klare Regeln für den Transfer personenbezogener Daten aus der EU, um zu gewährleisten, dass der in der EU dem Einzelnen garantierte Datenschutz nicht ausgehöhlt wird.

Quelle: EU-Aktuell v. 14.04.2016

it-soft GmbH ist der Allianz für Cyber-Sicherheit beigetreten

logo acsit-soft GmbH ist der Allianz für Cyber-Sicherheit beigetreten und nun Mitglied in der Initiative des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (in Zusammenarbeit mit BITKOM). Damit ist das Systemhaus ein Teil der Allianz von Unternehmen und Institutionen, die gemeinsam das Ziel verfolgen, die IT-Sicherheit zu erhöhen und die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyber-Angriffen zu stärken.

Jedes Jahr entstehen durch den Ausfall von IT-Systemen Schäden in Milliardenhöhe. Meistens lassen sich solche Probleme durch geeignete Präventivmaßnahmen vermeiden. Je wichtiger die Daten innerhalb eines Netzes sind, desto gefährlich ist es, wenn diese in fremde Hände gelangen oder sogar vernichtet werden.

Aus diesem Grunde sollten sich Unternehmen um wirkungsvolle Schutzmechanismen kümmern. Dazu gehören u.a. der Aufbau eines Firewall-Systems, die Implementierung von Virenschutz-Mechanismen auf Netzwerk- und Client-Ebene sowie die Einrichtung eines modernen Virtual Private Networks (VPN).

Ebenso gefährlich kann der umfangreiche Datenverlust sein. Der hat schon für so manches Unternehmen das Aus bedeutet. Bei der Datensicherung sollte man daher überhaupt kein Risiko eingehen.

Bei Aufbau einer neuen IT-Infrastruktur wird das Augenmerk daher ganz besonders auf die Punkte Datenschutz und Datensicherheit gerichtet. Die sensiblen Kundendaten werden im eigenen Netz und auf eigenen Servern im zertifizierten Rechenzentrum in München gespeichert. Die Sicherheit liegt auf der ersten Stelle.

Aufgrund der mehrjährigen Erfahrungen auf diesem Gebiet lag es daher nahe, der Allianz für Cybersicherheit beizutreten.

Die Mitgliedschaft ermöglicht die Cyber-Angriffe zu melden, um die Transparenz, bezüglich der Methoden und Interessen von Angreifern, zu steigern. Mit diesen Informationen erweitert die Allianz fortlaufend das Basiswissen für Mitglieder und Teilnehmer. Ebenso finden entsprechende Erfahrungs- und Expertenkreise zur Diskussion und zum Informationsaustausch statt. Es sollte dazu dienen, die Angriffe auf Institutionen nachhaltig zu verhindern.

Vorsicht bei eMails mit Word-Dateien im Anhang (Office Dateien)

Diesen Anhang auf keinen Fall öffen!
Hinter den Dateien verstecken sich gefährliche Unterprogramme, die Ihren Computen angreifen können. Hier ist vor allem ein umsichtiges Verhalten und Skepsis bei Anhängen und Absenderadressen (die sehr oft gefälscht sind) gefragt. Unsere Empfehlung: nicht (direkt aus der eMail) öffnen und löschen.  

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Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.  

 

 

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